Es erfolgt eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in drei Schritten, und zwar zum 01.01.2014, zum 01.04.2015 und zum 01.06.2016. Für die Entgeltgruppe (EG) 1 gelten folgenden Erhöhungen:
a) Die Entgelte West betragen in der Entgeltgruppe 1
ab 01.01.2014 8,50 EUR;
ab 01.04.2015 8,80 EUR; sowie
ab 01.06.2016 9,00 EUR.
b) Die Entgelte Ost betragen in der Entgeltgruppe 1
ab 01.01.2014 7,86 EUR;
ab 01.04.2015 8,20 EUR; sowie
ab 01.06.2016 8,50 EUR.
Die übrigen Entgeltgruppen werden wie folgt erhöht:
West
01.01.2014 3,80%
01.04.2015 3,50%
01.06.2016 2,30%
Ost
01.01.2014 4,80%
01.04.2015 4,30%
01.06.2016 3,70%
Da die EG 1 West/Ost die Entgeltgruppen sind, welche die Sozialpartner dem BMAS als Lohnuntergrenze (Mindestlohn) für die Zeitarbeit zur Festsetzung vorschlagen, haben sich die Sozialpartner in einer Absichtserklärung darauf geeinigt, dem BMAS die künftige EG 1 als Lohnuntergrenze vorzuschlagen.
Eine Tabelle mit allen neu verhandelten Entgelten ist als Anhang beigefügt.
Für die Zeit vom 01.11.2013 bis zum 31.12.2013 gelten die bis zum 31.10.2013 vereinbarten Entgelte fort.
Der Entgelttarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2016, gekündigt werden.